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ACE Umweltkonzepte
Verseuchter Boden, schadstoffbelastetes Grundwasser, kränkelnder Nadelwald, Ausrottung einer geschützten Vogelart und nicht immer ist die allgemeine Umweltsituation dafür verantwortlich. Oftmals werden diese Formen der Umweltschäden auch von Unternehmen, beispielsweise durch deren Emissionen, verursacht.
Für den Ausgleich gelten mit Umsetzung der EU-Richtlinie „über Umwelthaftung und zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden“ seit April 2007 neue Regeln – europaweit. Mit dem Umweltschadensgesetz (USchadG), welches am 14. November 2007, rückwirkend zum 30. April, in Kraft trat, wird die Richtlinie in deutsche Gesetzgebung umgewandelt. Betriebe müssen Schäden an Wasser, Boden und Natur vermeiden oder sanieren; dabei kann von den zuvor informierten Behörden verlangt werden, den Ausgangszustand wiederherzustellen. Beteiligt werden müssen auch direkt betroffene Bürger und Umweltverbände.
Eine bestimmte Versicherung zur Absicherung schreibt das Gesetz derzeit nicht vor, allerdings erhöht sich durch das USchadG das Risiko für Unternehmen für tatsächliche oder mögliche Umweltschädigungen in Anspruch genommen werden und nicht nur durch Behördenintervention, sondern auch durch Klagen von Umweltverbänden.
Die reguläre Betriebshaftpflichtversicherung reicht zur Absicherung gegen Umweltrisiken nicht aus. ACE bietet ihren Kunden daher verschiedene Haftpflichtlösungen:
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ACE Umwelthaftpflichtversicherung (UHV)
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ACE Umweltschadenversicherung (USV)
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ACE Umweltschadenversicherung PLUS (USV PLUS)
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ACE Dekontaminierungs-Kostendeckung (DEKO)
Nähere Informationen erhalten Sie per E-Mail an kontakt.de@acegroup.com
